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Kurzfassungen zu Ideen der Gesundheitsreform 4-2026 - FairTOP hoch 3

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Fachkraefte-Reformen > Österreich
Kurzfassungen zur IGTV-Idee der Gesundheitsreform 4.0 / 2026

Gesundheits- und Pflegeversorgung in Österreich zukunftssicher gestalten“
Stand: Jänner 2026
Autor: Jörg Kibbat / IGTV – Interessenvertretung Gesundheit/Transfer & Verkehr
________________________________________
1. Ausgangslage

Der Fachkräftemangel im österreichischen Gesundheits- und Pflegewesen stellt eine strukturelle Herausforderung dar.
• demografischer Wandel
• steigende Pflegebedarfe
• Pensionierungswelle im Pflegebereich
• begrenzte Rekrutierungspotenziale im EU-Raum
führen zu einer wachsenden Abhängigkeit von kostenintensiven Übergangslösungen (z. B. Leiharbeit, Agenturmodelle).

Diese verursachen:
• überproportionale Mehrkosten für Länder und Sozialversicherungsträger*innen
• Qualitäts- und Kontinuitätsverluste in der Versorgung
• Belastung des Stammpersonals
• ineffiziente Mittelverwendung im öffentlichen Budget

Ein strategischer Kurswechsel ist erforderlich.

2. Zielsetzung

Stabilisierung der Gesundheits- und Pflegeversorgung durch:
• nachhaltige Fachkräftebindung
• Qualitätssteigerung in Versorgung und Betreuung
• effizienten Einsatz öffentlicher Mittel
• geordnete und integrationsfähige Fachkräftezuwanderung
• Beschwerdemanagement zum Schutz von Auszubildenden, Fach-, Pflege- und Führungskräften, Studierenden sowie besonders vulnerablen Menschen

3. Kernelemente
3.1 Systemwechsel einleiten

Vorrang für Versorgungssicherheit und Qualität vor kurzfristiger Kostenoptimierung.
Reduktion kostenintensiver Notlösungen im Leiharbeitsbereich.

3.2 Leiharbeit begrenzen – Festanstellung stärken
• Prüfung regulatorischer Begrenzungen von Leiharbeit im Pflege- und Gesundheitsbereich
• Förderung regulärer Anstellungen im Rahmen kollektivvertraglicher Standards
• finanzielle Anreizsysteme für Länder, Träger und Einrichtungen

Einsparpotenzial:
Bei Substitution von 2.000 Leiharbeitskräften sind mittelfristig Einsparungen im hohen dreistelligen Millionenbereich jährlich möglich.

3.3 Gezielte internationale Fachkräftezuwanderung
Strategische Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten im Rahmen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) und der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Mindeststandards:
• Deutschkenntnisse mindestens B2 (Perspektive C1 im klinischen Bereich)
• beschleunigte Nostrifikation in Kooperation mit den Ländern
• reguläre Vollzeitanstellung nach österreichischem Arbeitsrecht
• Integration über den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)

3.4 Qualitätssicherung und Sicherheitsarchitektur

Vor Aufnahme der Tätigkeit:
• Identitäts- und Dokumentenprüfung
• Echtheitsprüfung von Ausbildungsnachweisen
• Strafregisterbescheinigung
• Gesundheits- und Qualifikationsprüfung gemäß GuKG
• Finanz- und Social-Screening zum Schutz vor Instrumentalisierung, Kriminalisierung und/oder Radikalisierung sowie zur Feststellung von Schleuseraktivitäten

Rechtsstaatlich, diskriminierungsfrei und qualitätssichernd.

3.5 Freiwillige Integrationsbegleitung (FIB)
Einführung einer freiwilligen, staatlich begleiteten Integrationsstruktur für medizinische Fachkräfte.

Elemente:
• strukturierte Integrationsgespräche
• berufsbegleitende Sprachförderung
• Mentoringprogramme
• regelmäßige Evaluationsgespräche

Ziel:
• höhere Integrationsstabilität
• Schutz vor Ausbeutung
• gesellschaftliche Akzeptanz
• langfristige Fachkräftebindung

3.6 Wohn- und Sozialkonzepte
In Kooperation mit Ländern und Gemeinden:
• Nutzung leerstehender Büroimmobilien
• modulare Boardinglösungen
• temporäre Dachaufstockungen
• PPP-Modelle mit gemeinnützigen Bauträger*innen

Beachtung der jeweiligen Landesbauordnungen und Brandschutzvorschriften.

Politischer Mehrwert
• Versorgungssicherheit: stabile Personalstrukturen
• Haushaltsentlastung: Reduktion ineffizienter Ausgaben
• Qualität & Vertrauen: transparente Standards
• Koalitionsfähigkeit: Ordnung, Integration und soziale Verantwortung

MINISTERIELLE KURZVORLAGE (ÖSTERREICH)
Begleitete und sichere Fachkräftezuwanderung im Gesundheitswesen
Ressortübergreifender Ansatz zur Stabilisierung von Versorgung, Sicherheit und Arbeitsmarkt
Federführung:
BMSGPK
Beteiligte Ressorts:
BMI · BMAW · BMK · Bundeskanzleramt · Länder


1. Ziel
Aufbau eines strukturierten Systems zur:
• qualitätsgesicherten Fachkräftezuwanderung
• integrationsgestützten Arbeitsmarktintegration
• Sicherung der öffentlichen Ordnung
• Stabilisierung der Gesundheitsversorgung

2. Substitution von Leiharbeit
Schrittweiser Ersatz kostenintensiver Agenturmodelle durch:
• festangestellte Pflege- und Gesundheitskräfte
• Fachkräfte mit Rot-Weiß-Rot-Karte
• tarif- bzw. kollektivvertragliche Entlohnung
• Integration in Regelstrukturen

3. Integrationsarchitektur
Koordination zwischen:
• Österreichischem Integrationsfonds (ÖIF)
• AMS
• Landesgesundheitsfonds
• Trägerorganisationen
• Menschenrechtsorganisationen

Freiwillige Integrationsbegleitung mit Evaluationsmechanismen.

BOARDINGHAUS-KONZEPTE (ÖSTERREICH)
Anpassung der drei Immobilienmodelle an österreichisches Recht:

1. Umnutzung leerstehender Bürogebäude
2. Modulare Dachaufstockungen
3. Sanierung verwahrloster Immobilien (Enteignung ausschließlich gemäß Art. 5 StGG / Art. 1 1. ZPEMRK und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit)

Rechtsgrundlagen:
• Landesbauordnungen
• Raumordnungsgesetze der Länder
• Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
• Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
• Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
• Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

MOBILE GESUNDHEITS-CHECK-UP-LABORE (ÖSTERREICH)
Federführung: BMK
Beteiligung: BMSGPK · BMASGPK · BMI

Einsatzorte:
• ASFINAG-Rastplätze
• Logistikzentren
• Speditionen

Rechtsrahmen:
• DSGVO
• Ärztegesetz
• ASVG
• Arbeitsinspektorat

Teilnahme freiwillig, keine fahrerlaubnisrechtliche Sanktionierung.

Nächste Schritte
1. Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe
2. Abstimmung mit der Landeshauptleutekonferenz
3. Budgetäre Evaluierung im Rahmen des Finanzausgleichs
4. Pilotprojekte in 2–3 Bundesländern
5. Wissenschaftliche Begleitung (Gesundheitsökonomie, Integration, Arbeitsmarkt)

Neuausrichtung des österreichischen Gesundheitssystems
Von der Strukturreduktion zur strategischen Modernisierung und Internationalisierung
Stand: Jänner 2026
IGTV – Interessenvertretung Gesundheit/Transfer & Verkehr
Autor: Jörg Kibbat


1. Executive Summary (für Bundesregierung und Landeshauptleutekonferenz)

Das österreichische Gesundheitssystem steht nicht primär vor einem Finanzproblem, sondern vor einem Struktur-, Steuerungs- und Personalproblem.

Die derzeitigen Reformansätze – Spitalszusammenlegungen, Bettenreduktionen, Personalengpässe und die zunehmende Abhängigkeit von Leiharbeitsmodellen – gefährden:
• die regionale Versorgungssicherheit
• die Pflegequalität
• die Standortattraktivität
• die internationale Wettbewerbsfähigkeit

Zentrale Botschaft:
Österreich braucht keine Schrumpfungsstrategie, sondern eine Modernisierungs- und Internationalisierungsstrategie im Gesundheitswesen.

Die IGTV schlägt eine steuerbare Reformarchitektur vor, die:
• die Versorgungssicherheit erhöht
• Fachkräfte langfristig bindet
• öffentliche Mittel effizienter einsetzt
• Österreich als internationalen Gesundheitsstandort neu positioniert

2. Politische Ausgangslage in Österreich
2.1 Nationale Realität
Österreich ist gekennzeichnet durch:
• zunehmende Belastung der Landeskrankenanstalten
• strukturellen Pflegekräftemangel
• steigende Abhängigkeit von Leasing- und Agenturmodellen
• hohe Krankenstände im Pflegebereich
• sinkende Attraktivität für internationale Fachkräfte

Die Kompetenzverteilung (Bund–Länder–Sozialversicherung) erschwert eine einheitliche strategische Steuerung.

2.2 Internationale Realität
Internationale Wettbewerber investieren strategisch:
• China: Robotik und Pflegeassistenz
• Indien: standardisierte medizinische Ausbildung und IT-Medizin
• Golfstaaten: Infrastruktur, Kapital, High-End-Medizin

Diese Staaten suchen Kooperationen mit europäischen Partnern.

Österreich besitzt:
• hohe medizinische Reputation
• exzellente Ausbildung
• starke Medizintechnik
• touristische Attraktivität

Dieses Potenzial wird derzeit nicht strategisch genutzt.

3. Strategische Leitentscheidung für Österreich

Option A – Status quo
• weitere Bettenreduktionen
• punktuelle Budgetkürzungen
• kurzfristige Entlastung
• langfristige Qualitätsverluste

Option B – IGTV-Ansatz
• gezielte Modernisierung statt Schließung
• Internationalisierung von Personal- und Versorgungsstrukturen
• technologische Entlastung
• Entwicklung neuer Einnahmequellen (z. B. medizinischer Qualitätstourismus)

4. Drei steuerbare Reformbausteine

Reformbaustein I

Einheitliche internationale Qualitäts- und Sicherheitsstandards
Politischer Hebel:
Bundesrecht (GuKG, Ärztegesetz, NAG), Verordnungen, Koordination mit den Ländern.

Maßnahmen:
• verbindliches Sprachniveau B2/C1 vor der Einreise
• Fachsprachprüfung vor dem Einsatz
• vorverlagerte Identitäts- und Dokumentenprüfung im Herkunftsland
• Strafregisterbescheinigung
• Echtheitsprüfung von Diplomen
• digitale Qualitätssicherungsinstrumente (KI-Assistenz)
• Finanz- und Social-Screening zum Schutz vor Instrumentalisierung, Kriminalisierung und/oder Radikalisierung sowie zur Feststellung von Schleuseraktivitäten

Ziel:
Sofort einsetzbares, qualifiziertes und rechtssicher überprüftes Personal ohne Absenkung medizinischer Standards.

Reformbaustein II

Strukturierte Integration statt unkoordinierter Zuwanderung
Politischer Hebel:
Bund (NAG, ÖIF), Länder (Wohnmodelle, Spitalsbetrieb), Gemeinden.

Maßnahmen:
• dezentrale, qualitativ hochwertige Wohnmodelle (z. B. Boardinglösungen)
• begleitete Integrationsprogramme über den ÖIF
• verpflichtende berufsbegleitende Sprachförderung
• Mentoringprogramme in Spitälern
• frühzeitige kommunale Einbindung
Erwarteter Effekt:
• geringere Fluktuation
• höhere Bindung
• Entlastung kommunaler Strukturen

Reformbaustein III

Technologische Modernisierung als Kostenbremse
Politischer Hebel:
Investitionsprogramme (Bund/Länder), Gesundheitsfonds, Förderinstrumente.

Maßnahmen:
• Pflegeassistenzsysteme
• Robotik im Pflegealltag
• automatisierte Dokumentation
• externe Gesundheits-Check-up-Labore zur Entlastung von Ambulanzen
• Reduktion von Zeitarbeitsquoten
• Steigerung der Qualität auf Goldstandard

Wirtschaftlicher Effekt:
Einsparpotenzial je 1.000 Pflegekräfte:
• 20–30 Mio. Euro durch Assistenztechnologie
• 60–80 Mio. Euro durch reduzierte Fluktuation und weniger Leasingpersonal

5. Fiskalische Perspektive für Österreich

Die Reform ist keine Budgetbelastung, sondern eine Investition mit Rückfluss:
• Wiederbelebung des medizinischen Qualitätstourismus
• Zusatzeinnahmen im Milliardenbereich mittelfristig möglich
• Entlastung der Sozialversicherung (ASVG)
• Stabilisierung der Landesbudgets
• Reduktion indirekter Kosten durch Krankenstände

6. Internationale Positionierung Österreichs

Österreich kann sich positionieren als:
• Premiumstandort für hochqualitative Medizin
• Brückenstaat zwischen EU und Drittstaaten
• Ausbildungs- und Forschungszentrum
• attraktiver Arbeitsmarkt für Spitzenpersonal
• erster Goldstandard in der Fach- und Pflegekräftegewinnung und -erhaltung

7. Handlungsempfehlung an Bundesregierung und Länder

Die IGTV empfiehlt:
1. Einrichtung einer interministeriellen Taskforce
(BMSGPK · BMI · BMAW · BMEIA · Länder)
2. Abstimmung mit der Landeshauptleutekonferenz
3. Pilotregionen für internationalisierte Gesundheitsstandorte
4. bundeseinheitliche Mindeststandards für:
o Sprache
o Qualifikation
o Sicherheit
o Integration
o Qualität auf Goldstandard
5. Investitionsprogramm zur technologischen Modernisierung
6. strategische Entwicklung eines österreichischen Qualitätstourismus-Konzepts

Schlussbotschaft

Wer heute Strukturen abbaut, zahlt morgen höhere Preise für eine schlechtere Versorgung.

Wer heute modernisiert, internationalisiert und steuert, sichert Qualität, Stabilität und wirtschaftliche Stärke.

Österreich verfügt weiterhin über:
• exzellente medizinische Grundlagen
• internationale Reputation
• starke Forschung
• strategische Partner*innen

Was erforderlich ist, ist eine koordinierte, mutige und international gedachte Reform.

Die IGTV steht bereit, diesen Prozess konzeptionell, operativ und international zu begleiten.

Strukturelle Stabilisierung des österreichischen Gesundheitswesens durch qualitätsgesicherte Zuwanderung, Sicherheitsarchitektur und integrierte Wohn- und Integrationskonzepte
Stand: Jänner 2026
Autor: Jörg Kibbat / IGTV – Interessenvertretung Gesundheit/Transfer & Verkehr


1. Ausgangslage und Handlungsdruck in Österreich

Der demografische Wandel sowie die steigende Lebenserwartung führen zu einem strukturellen und dauerhaften Mangel an:
• Ärzt*innen
• diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
• Pflegeassistenzberufen
• medizinisch-technischem Fachpersonal

Bereits heute zeigen sich:
• Versorgungsengpässe in peripheren Regionen
• Überlastung des Stammpersonals
• steigende Krankenstände
• zunehmende Abhängigkeit von Leasing- und Agenturmodellen

Die innerösterreichischen sowie EU-weiten Rekrutierungspotenziale sind weitgehend ausgeschöpft. Abwerbeeffekte innerhalb Europas verschärfen die Situation.

Vor diesem Hintergrund richtet sich der strategische Fokus zunehmend auf qualifizierte Drittstaaten wie Indien, China oder die Vereinigten Arabischen Emirate, die über:
• hohe Ausbildungsstandards
• staatlich organisierte Qualifikationssysteme
• Mobilitäts- und Integrationsbereitschaft
verfügen.

2. Systemische Fehlentwicklungen im Status quo
2.1 Kostenintensive Leasing- und Agenturmodelle
Zur kurzfristigen Kompensation des Personalmangels greifen zahlreiche Einrichtungen – insbesondere Landeskrankenanstalten – auf Leasingpersonal zurück.

Strukturelle Nachteile:
• Kosten teils bis zum Dreifachen einer regulären Festanstellung
• häufige Einsatzwechsel ohne institutionelle Einbindung
• sprachliche Defizite
• fehlende Kenntnis österreichischer Dokumentations- und Qualitätsstandards
• erhöhte Belastung des Stammpersonals

Dies führt mittel- bis langfristig zu:
• steigender Fluktuation
• sinkender Versorgungsqualität
• ineffizientem Mitteleinsatz im öffentlichen Budget

2.2 Vertrauens- und Qualitätsproblematik
Struktureller Kostendruck, Personalmangel und organisatorische Fragmentierung gefährden:
• die Patient*innensicherheit
• die Pflegequalität
• das gesellschaftliche Vertrauen

Eine rein kostenorientierte Steuerung ist nicht zukunftsfähig.

3. Strategischer Kernansatz: Substitution statt Notlösung
3.1 Ersatz von Leasingpersonal durch qualifizierte Drittstaaten-Fachkräfte
Ziel ist der systematische Ersatz kostenintensiver Agenturmodelle durch:
• qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten
• verpflichtendes Sprachniveau B2 (klinisch perspektivisch C1)
• sozialversicherungspflichtige Festanstellung gemäß österreichischem Arbeitsrecht
• langfristige Integration in Landes- und Gemeindestrukturen

Bereits der Austausch von 10.000 Leasingkräften ermöglicht – abhängig von Struktur und Einsatzbereich – ein Einsparpotenzial im hohen dreistelligen Millionenbereich jährlich sowie eine nachhaltige Qualitätssteigerung.

4. Qualitätssicherung und Sicherheitsarchitektur
4.1 Staatlich abgestimmte Vorabprüfung vor der Einreise
Internationale Fachkräftezuwanderung setzt gesellschaftliches Vertrauen voraus.

Vor der Einreise sind vorzusehen:
• Echtheitsprüfung von Identität und Ausbildungsnachweisen
• Strafregisterbescheinigung
• strukturierte Dokumenten- und Qualifikationsprüfung
• Abstimmung mit Nostrifikationsstellen der Länder
• Sicherheitsprüfung im Rahmen des NAG

Die Umsetzung erfolgt in Kooperation zwischen:
• BMI
• BMSGPK
• BMEIA
• österreichischen Auslandsvertretungen
• führenden Menschenrechtsorganisationen

Ziel:
Rechtssicherheit, Schutz der öffentlichen Ordnung und Qualitätssicherung.

5. Integrationsarchitektur – Freiwillige Integrationsbegleitung (FIB)
(österreichische Adaptierung der FMIK unter Beachtung verfassungsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen)

5.1 Zielsetzung
Langfristige Stabilisierung von Integration und Arbeitsmarktintegration.

5.2 Struktur
• Koordination über den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)
• Einbindung von AMS und Ländern
• freiwillige Teilnahme neu zugewanderter Gesundheitsfachkräfte

5.3 Instrumente
• Integrations- und Werteprogramme
• berufsbegleitende Sprachförderung
• Mentoringmodelle
• regelmäßige Evaluationsgespräche
• Schutzmechanismen gegen Ausbeutung und illegale Vermittlungsstrukturen

Datenschutzkonform und ohne diskriminierende Maßnahmen.

Ziel:
Stabile Integration, höhere Bindung und gesellschaftliche Akzeptanz.

6. Flankierende Wohn- und Integrationsmodelle
Integration gelingt nur bei gesicherter Wohnsituation.

6.1 Boardingmodelle und modulare Integrationsquartiere
• dezentrale Wohnlösungen
• Kooperation mit gemeinnützigen Bauträger*innen
• Nutzung leerstehender Büroimmobilien
• temporäre modulare Wohnlösungen

Rechtsgrundlagen:
• Landesbauordnungen
• Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
• Raumordnungsgesetze der Länder

7. Gesamtwirtschaftliche Effekte für Österreich
Die Umsetzung der Strategie führt zu:
• nachhaltiger Entlastung der Gesundheitsfinanzierung
• Reduktion von Leasingkosten
• Stabilisierung der Landesbudgets
• Steigerung der Versorgungsqualität auf Goldstandard
• höherer gesellschaftlicher Akzeptanz internationaler Fachkräfte

Langfristig kann Österreich seine Rolle als qualitativ hochwertiger Gesundheitsstandort stärken und medizinischen Qualitätstourismus gezielt ausbauen.

8. Politische Handlungsempfehlung

Die IGTV empfiehlt:
1. Einrichtung einer interministeriellen Steuerungsgruppe
(BMSGPK · BMI · BMAW · BMEIA · Länder)
2. bundeseinheitliche Mindeststandards für:
o Sprache
o Qualifikation
o Sicherheitsprüfung
o Integrationsbegleitung
3. regulatorische Prüfung zur Begrenzung von Leasingmodellen im Gesundheitswesen
4. Pilotprojekte in ausgewählten Bundesländern
5. wissenschaftliche Begleitung und Evaluation (Integration, Kosten, Qualität)
6. Zusammenarbeit mit führenden Menschenrechtsorganisationen

Schlussfolgerung

Der Fachkräftemangel im österreichischen Gesundheitswesen ist strukturell und dauerhaft. Kurzfristige Notlösungen wie kostenintensive Leasingmodelle verschärfen die Problematik.
Ein strategischer Systemwechsel hin zu qualitätsgesicherter, integrationsbegleiteter und rechtssicherer Fachkräftezuwanderung ist erforderlich.

Österreich verfügt über:
• hohe medizinische Standards
• internationale Reputation
• stabile institutionelle Strukturen

Was notwendig ist, ist eine koordinierte, rechtssichere und langfristig gedachte Reformstrategie.

Sozial- und städtebaulich integriertes Modell unter Einhaltung landesrechtlicher Bau- und Brandschutzvorgaben“
Stand: Jänner 2026
Autor: Jörg Kibbat / IGTV – Interessenvertretung Gesundheit/Transfer & Verkehr


1. Ausgangslage in Österreich
Österreich steht vor drei strukturellen Herausforderungen:
1. Fachkräftemangel im Gesundheits- und Pflegewesen
insbesondere in Landeskrankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und peripheren Regionen.
2. Wohnraummangel in Ballungsräumen
vor allem in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck.
3. Zunehmender Leerstand von Büroimmobilien
durch strukturelle Veränderungen im Arbeitsmarkt (Homeoffice, Digitalisierung).

Parallel dazu besteht eine wachsende Gruppe wohnungsloser Personen mit nachweisbarer Bildungs- und Integrationsperspektive, denen der Zugang zu stabilem Wohnraum fehlt.

Die gezielte Umnutzung leerstehender Bürogebäude zu Boardinghäusern bietet eine integrierte Lösung für diese Herausforderungen.

2. Zielsetzung
Ziel dieses Strategiepapiers ist die Schaffung eines strukturierten Rahmens zur:
• kurzfristigen Bereitstellung von Wohnraum für internationale Fach- und Pflegekräfte (z. B. Inhaber*innen einer Rot-Weiß-Rot-Karte),
• sozial stabilisierenden Reintegration wohnungsloser Personen mit Qualifikationsnachweis,
• nachhaltigen Nutzung bestehender Gebäudesubstanz,
• Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung,
• konsequenten Einhaltung landesrechtlicher Bau- und Brandschutzvorgaben.

3. Zielgruppen
Das Modell richtet sich an:
• internationale Fach- und Pflegekräfte aus Drittstaaten im Rahmen des NAG,
• integrierbare wohnungslose Personen mit nachweisbarer Bildungs- oder Berufsqualifikation,
• Landesgesundheitsfonds und Spitalsträger,
• Gemeinden und Städte,
• gemeinnützige Bauträger*innen,
• Sozial- und Integrationsdienste,
• Bau- und Brandschutzbehörden der Länder.

4. Strategische Maßnahmen
4.1 Machbarkeitsprüfung und Potenzialanalyse
• Identifikation leerstehender Büroimmobilien in Ballungsräumen
• Prüfung von:
o Bausubstanz
o Grundrissstruktur
o Erschließung
o ÖPNV-Anbindung
• Analyse der Umnutzbarkeit gemäß jeweiliger Landesbauordnung
• frühzeitige Abstimmung mit:
o Baupolizei
o Brandschutzbehörden
o Sozialabteilungen der Länder
o Gemeinden

4.2 Brandschutz und baurechtliche Anpassung
Erstellung objektspezifischer Brandschutzkonzepte gemäß den jeweiligen Landesvorschriften.

Maßnahmen u. a.:
• Sicherstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege
• Installation von Brandmeldeanlagen
• Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
• Anpassung der Feuerwiderstandsklassen
• Sicherheitsbeleuchtung
• barrierefreie Erschließung
• Einbindung der örtlichen Feuerwehr

Ohne genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept erfolgt keine Nutzung.

4.3 Innenraumkonzept (Boardingstandard)
• Einzelzimmer oder Kleinapartments
• Gemeinschaftsflächen
• funktionale Trennung von Rückzugs- und Sozialbereichen
• optionale interkulturelle Räume
• Hausordnung mit klaren Nutzungsregeln

Boardinghäuser gelten als Zwischenform zwischen Wohnheim und regulärem Mietwohnen.

4.4 Soziale Steuerung und Integration
Kooperation mit:
• Österreichischem Integrationsfonds (ÖIF)
• AMS
• Wohnungslosenhilfe
• Sozialträger*innen
• Gemeinden

Elemente:
• klare Zugangskriterien
• sozialpädagogische Betreuung
• Integrations- und Werteprogramme
• verpflichtende Teilnahme an Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen (für Zielgruppen gemäß Integrationsvereinbarung)

Ziel:
Vermeidung von Parallelstrukturen und Förderung stabiler Nachbarschaften.

5. Finanzierungsmodell

Mögliche Instrumente:
• Wohnbauförderung der Länder
• Städtebauförderprogramme
• Integrationsförderungen
• Beteiligung von Arbeitgeber*innen (z. B. Spitalsträger, Pflegeeinrichtungen)
• Public-Private-Partnership-Modelle
• Einbindung gemeinnütziger Wohnbauträger*innen (WGG)

Langfristig refinanzierbar über:
• Mietmodelle
• Arbeitgeber*innenbeteiligung
• Landes- und Bundesförderungen

6. Ergänzendes Modell: Modulare Dachaufstockung
Zusätzlich kann geprüft werden:
• Nutzung tragfähiger Flachdächer öffentlicher Gebäude
• modulare, vorgefertigte Apartment-Einheiten
• temporäre oder dauerhafte Nutzung

Voraussetzungen:
• statische Vorprüfung
• Genehmigung gemäß Landesbauordnung
• Brandschutzabstimmung
• Einbindung kommunaler Eigentümer*innen

Dieses Modell dient der schnellen Kapazitätserweiterung ohne zusätzliche Bodenversiegelung.

7. Sonderfall: Verwahrloste Immobilien
Bei erheblich gesundheitsgefährdenden Immobilien:
• Vorrang: Sanierungsauflagen gemäß Bau- und Gesundheitsrecht
• Enteignung ausschließlich als Ultima Ratio
• Anwendung nur bei:
o nachweislicher Gefährdung
o beharrlicher Verweigerung durch Eigentümer*innen
o gerichtlicher Kontrolle
o Verhältnismäßigkeitsprüfung

Rechtsgrundlagen:
Art. 5 StGG, Art. 1 1. ZPEMRK, einschlägige Landesgesetze
Ziel ist nicht Sanktion, sondern Gefahrenabwehr und gemeinwohlorientierte Nutzung.

8. Erwartete Wirkungen für Österreich
Bereich Wirkung
Gesundheit Stabilisierung der Personalstruktur
Wohnraum Aktivierung leerstehender Bestandsflächen
Soziales Strukturierte Reintegration
Arbeitsmarkt Sicherung der Daseinsvorsorge
Kommunale Entwicklung Quartiersaufwertung

9. Handlungsempfehlung

Die IGTV empfiehlt:
1. Einrichtung eines Bund-Länder-Lenkungskreises
(BMSGPK · BMI · BMK · Länder · Städtebund · Gemeindebund)
2. Entwicklung eines bundesweit übertragbaren Leitfadens
„Boardinghäuser im Bestand“
3. Pilotprojekte in 2–3 Bundesländern
4. wissenschaftliche Begleitung (Integration, Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz)


Schlussbemerkung

Die Umnutzung leerstehender Bürogebäude zu Boardinghäusern stellt kein Sozialexperiment dar, sondern ein strukturiertes Instrument der Fachkräftesicherung, Wohnraumpolitik und sozialen Stabilisierung.

Unter Einhaltung aller bau-, brandschutz- und verfassungsrechtlichen Vorgaben kann dieses Modell einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der österreichischen Gesundheits- und Pflegeversorgung leisten.

Begleitete, zertifizierte und sichere Integration von bis zu jeweils 2.000 Pflegefachkräften aus Indien für ausgewählte Bundesländer“
Start: Jänner 2026
Pilotphase: 18–36 Monate
Systemarchitektur: IGTV
Zertifizierungs- und Kontrollsystem: FairTOP³ – Fair Transfer of Professionals
Stand: Jänner 2026


1. Zielsetzung des Pilotprojekts (Österreich)
Das Pilotprojekt „Pflege 2026+ – FairTOP³ Österreich“ verfolgt das Ziel, die pflegerische Versorgung in ausgewählten Bundesländern nachhaltig zu stabilisieren, indem:
• kostenintensive Leasingmodelle systematisch substituiert werden,
• qualifizierte Pflegefachkräfte aus Indien im Rahmen des NAG integriert werden,
• faire, transparente und überprüfbare Rekrutierungsbedingungen sichergestellt werden,
• Qualitäts-, Integrations- und Sicherheitsstandards unter Einbeziehung präventiver Schutzmechanismen zugunsten der Menschenrechte verbindlich zertifiziert werden,
• die gesellschaftliche Akzeptanz internationaler Fachkräftezuwanderung gestärkt wird.

FairTOP³ fungiert als verpflichtender Ordnungs- und Kontrollrahmen.

2. Rolle von FairTOP³ im österreichischen Kontext
2.1 Funktion
FairTOP³ dient als:
• zentrales Zertifizierungs- und Gütesystem,
• Qualitäts- und Compliance-Standard,
• Frühwarn- und Meldeinfrastruktur,
• Transparenzinstrument für Länder, Träger, Sozialversicherungsträger*innen, Menschenrechtsorganisationen und die Öffentlichkeit.

Grundsatz:
Keine Teilnahme am Pilotprojekt ohne gültige FairTOP³-Zertifizierung.

3. Zertifizierungspflicht
Zertifizierungspflichtig sind:
• Rekrutierungs- und Vermittlungsstellen (im In- und Ausland),
• Arbeitgeber*innen (Landeskrankenanstalten, Pflegeheime, Träger),
• Betreiber*innen von Wohn- und Integrationsquartieren,
• begleitende Sprach-, Integrations- und Betreuungsdienste.

4. Inhalte der FairTOP³-Zertifizierung (Österreich)
4.1 Prüfkategorien

A. Faire Rekrutierung
• Verbot von Vermittlungsgebühren für Pflegekräfte
• vollständige Transparenz der Vertragsbedingungen vor der Ausreise
• nachweislich freiwillige Migration
• Übereinstimmung mit NAG- und Rot-Weiß-Rot-Karte-Bestimmungen
• Finanz- und Social-Screening zum Schutz vor Instrumentalisierung, Kriminalisierung und/oder Radikalisierung sowie zur Feststellung von Schleuseraktivitäten

B. Arbeits- und Vergütungsstandards
• Entlohnung gemäß Kollektivvertrag
• Gleichbehandlung mit österreichischem Stammpersonal
• Verbot verdeckter Lohnabzüge oder Rückzahlungsmodelle
• Sozialversicherungspflicht nach ASVG
• verbindliche Teilnahme am FairTOP³-Meldesystem

C. Rechts- und Vertragssicherheit
• geprüfte Arbeitsverträge in verständlicher Sprache
• gesicherte Kündigungs- und Wechselrechte
• Schutz vor Abhängigkeitssystemen

D. Wohnen & Integration
• menschenwürdige Wohnstandards
• transparente Haus- und Integrationsordnungen
• Zugang zu Sprach-, Sozial- und Rechtsberatung
• Anbindung an ÖIF-Integrationsprogramme

E. Sicherheit & Compliance
• Abstimmung mit dem BMI im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Verfahren
• regelmäßige Integrations- und Statusüberprüfung
• Null-Toleranz gegenüber:
o Ausbeutung
o Dokumentenmissbrauch
o illegalen Vermittlungsstrukturen

5. FairTOP³-Gütesiegel (Österreich)

Zweck:
• sichtbares Vertrauenszeichen für Länder, Sozialversicherungsträger*innen und Öffentlichkeit
• Fördervoraussetzung in Landesprogrammen
• Qualitätskriterium in Ausschreibungen

Verpflichtende Kennzeichnung in:
• Förderverträgen
• Trägervereinbarungen
• Projektkommunikation

6. FairTOP³-Meldeportal (DSGVO-konform)
Das Meldeportal wird als:
• mehrsprachiges Hinweisgebersystem,
• internes Frühwarninstrument,
• Dokumentations- und Eskalationsplattform,
• aktives Beschwerdemanagement inkl. Weitergabe an zuständige Stellen
implementiert.

Meldeberechtigt:
• Ärzt*innen, Auszubildende, Fach-, Führungs- und Pflegekräfte sowie Studierende
• Arbeitgeber*innen
• Integrationsdienste
• besonders vulnerable Menschen
• berechtigte Dritte

Meldegegenstände:
• Verstöße gegen Arbeits- oder Wohnstandards
• Diskriminierung oder Ausbeutung
• Integrations- oder Sicherheitsprobleme
• materielle Fehl- oder Unterversorgung
• mangelhaftes oder fehlerhaftes Verhalten
• körperliche sowie sexuelle Übergriffe

7. Sanktionen
Stufenmodell:
1. Hinweis und Beratung
2. Auflage mit Fristsetzung
3. befristete Aussetzung
4. Entzug der Zertifizierung
5. Meldung an zuständige Behörden
6. rechtliche Maßnahmen

Grundsätze:
• Verhältnismäßigkeit
• Transparenz
• Recht auf Anhörung

8. Bundes- und Länderstruktur (Österreich)

Bundesebene
• BMSGPK – gesundheitspolitische Steuerung
• BMI – Aufenthalts- und Sicherheitsfragen
• BMAW – Arbeitsmarkt- und Fachkräftepolitik
• ÖIF – Integrationsmaßnahmen
• AMS – Arbeitsmarktintegration

Landesebene
• Gesundheits- und Pflegeabteilungen
• Landesgesundheitsfonds
• Bau- und Wohnressorts
• Bezirksverwaltungsbehörden

Einrichtung eines Bund-Länder-Steuerungsgremiums empfohlen.

9. Wirtschaftliche Effekte

Substitution von Leasingpersonal durch Festanstellungen:
• deutliche Kostensenkung im dreistelligen Millionenbereich möglich
• geringere Fluktuation
• niedrigere Krankenstände
• höhere Versorgungsqualität bis zum Goldstandard

Die Verwaltungskosten des Systems sind planbar und stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Einsparpotenzial.

10. Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht
• keine Diskriminierung
• legitimes Gemeinwohlziel (Gesundheitsversorgung)
• verhältnismäßige Ausgestaltung
• DSGVO-konforme Datennutzung
• EMRK-konforme Umsetzung

11. Befristung und Evaluation
• Pilotlaufzeit: 18–36 Monate
• jährliche Berichterstattung
• wissenschaftliche Begleitung
• Evaluierung vor bundesweiter Ausweitung

Schlussbemerkung

„Pflege 2026+ – FairTOP³ Österreich“ ist kein Migrationsprogramm, sondern ein Ordnungs-, Qualitäts- und Integrationssystem.

Es verbindet:
• Versorgungssicherheit
• präventive Schutz- und Sicherheitsmechanismen
• Kostenkontrolle
• Rechtsstaatlichkeit
• gesellschaftliche Akzeptanz
zu einem steuerbaren, transparenten Modell für die österreichische Fachkräftepolitik im Gesundheitswesen.

Prävention, Arbeitsmarktintegration und Entlastung des Gesundheitssystems“
Stand: Jänner 2026
Autor: Jörg Kibbat / IGTV – Interessenvertretung Gesundheit/Transfer & Verkehr


MANAGEMENT SUMMARY (Österreich)

Die gesundheitliche Situation insbesondere von Langzeitarbeitslosen in Österreich weist statistisch eine erhöhte Belastung im Vergleich zur Gesamtbevölkerung auf. Fehlende oder verspätete Diagnostik erschwert die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und führt zu Mehrkosten im Gesundheits- und Sozialsystem.

Die Integration vollautomatisierter Gesundheits-Check-up-Labore in ausgewählten AMS-Geschäftsstellen ermöglicht:
• niedrigschwellige Erfassung medizinischer Basisparameter
• frühzeitige Identifikation gesundheitlicher Vermittlungshemmnisse
• präventive Intervention
• Entlastung ärztlicher Dienste
• strukturierte Datengrundlage für arbeitsmarktpolitische Entscheidungen

Das vorliegende Papier skizziert Umsetzung, Governance, Rechtsrahmen, KPIs, Budget und Zeitplan für ein österreichweites Pilotmodell.

1. Ausgangslage in Österreich
Langzeitarbeitslose Personen weisen überdurchschnittlich häufig auf:
• kardiovaskuläre Belastungen
• metabolische Erkrankungen
• psychosomatische Beschwerden
• Seh- und Hörbeeinträchtigungen

Viele dieser Einschränkungen bleiben unerkannt oder werden verspätet behandelt.
Gleichzeitig fehlen dem AMS objektive, standardisierte Instrumente zur strukturierten Einschätzung gesundheitlicher Vermittlungshemmnisse.

2. Zielsetzung
Integration vollautomatisierter Check-up-Labore in AMS-Geschäftsstellen, um:
• freiwillige Gesundheitsdiagnostik zu ermöglichen
• medizinische Basiswerte regelmäßig zu erfassen
• präventive Maßnahmen frühzeitig einzuleiten
• die Zusammenarbeit mit arbeitsmedizinischen und gesundheitlichen Diensten zu entlasten
• langfristig Kosten im ASVG-System zu reduzieren

3. Technisches Konzept – Automatisiertes Check-up-Labor
Installation eines kompakten Diagnoselabors in AMS-Räumlichkeiten:
• Blut- und Urinanalysegeräte
• Vitalwertmessung (Blutdruck, Puls, Blutzucker, Sauerstoffsättigung)
• Körperanalyse (BMI etc.)
• Sehtest
• digitales Anamneseterminal
• optionale telemedizinische Anbindung

Bedienung vollautomatisch, ohne medizinisches Personal vor Ort.

Keine Diagnosestellung – lediglich objektive Basisdatenerhebung mit dem Hinweis, eine ärztliche Abklärung in Anspruch zu nehmen.

4. Zielgruppen (Österreich)
• Arbeitssuchende, insbesondere Langzeitarbeitslose
• Integrationsfachkräfte im AMS
• arbeitsmedizinische Dienste
• Sozialversicherungsträger*innen (ÖGK, SVS, BVAEB)
• Drittstaats-Fachkräfte im Rahmen von Integrationsprogrammen
• Berufskraftfahrer*innen (ergänzend)
• Lehrlinge, Auszubildende und junge Arbeitssuchende

5. Umsetzungsschritte

Phase Maßnahme Zeitraum
Pilotphase Auswahl von 3 Modellregionen (urban, ländlich, strukturschwach) Q2 2026
Installation Geräteaufstellung und Testlauf Q3 2026
Betrieb Monitoring und wissenschaftliche Begleitung Q4 2026
Evaluation Auswertung arbeitsmarktlicher und gesundheitlicher Effekte Q2 2027
Skalierung Ausweitung auf weitere AMS-Standorte ab Q3 2027

6. Partner und Finanzierung (Österreich)

Potenzielle Partner:
• AMS
• BMSGPK
• BMASGPK
• ÖGK / SVS / BVAEB
• Medizinproduktehersteller
• Universitäten (Public Health, Arbeitsmedizin)

Finanzierungsoptionen:
• GKV-Innovationsprojekte (übertragbar auf ÖGK-Fördermodelle)
• ESF+
• Public-Private-Partnership
• nationale Digitalisierungsprogramme

7. Datenschutz und rechtlicher Rahmen (Österreich)

Rechtsgrundlagen:
• DSGVO
• DSG (Österreich)
• Medizinproduktegesetz
• ASVG
• Ärztegesetz

Grundprinzipien:
• freiwillige Teilnahme
• ausdrückliche Einwilligung
• Pseudonymisierung
• keine automatische Weitergabe an Arbeitgeber*innen
• keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen

Datenschutz ist zentrale Akzeptanzvoraussetzung.

8. KPIs (Pilot)

Kategorie KPI Zielwert
Nutzung Anteil freiwilliger Teilnahme ≥ 50 %
Gesundheit Anteil identifizierter Risikofälle ≥ 20 %
Arbeitsmarkt Reduktion externer medizinischer Überweisungen − 20 %
Wirtschaftlichkeit Kosten je validem Screening ≤ 90 €
Zufriedenheit Teilnehmer*innen-Feedback ≥ +35

9. Budget (österreichische Skalierung – Beispielrechnung)
Die konkrete Budgetdimension hängt von der Anzahl der AMS-Geschäftsstellen ab.

Pilot (3 Standorte):
• Geräte und Installation: ca. 2–3 Mio. €
• Betrieb und Wartung p. a.: ca. 0,5 Mio. €
• Begleitforschung: 0,6 Mio. €

Langfristige Amortisation durch:
• frühzeitige Intervention
• Reduktion von Krankenständen
• geringere Folgekosten im Gesundheitssystem

10. Mobile Gesundheits-Check-up-Labore zur Unfallprävention (Österreich)
Spezieller Fokus: Berufskraftfahrer*innen

Rechtsrahmen:
• Führerscheingesetz (FSG)
• Arbeitnehmer*innenschutzgesetz (ASchG)
• ASVG
• Kooperation mit der AUVA

Einsatzorte:
• ASFINAG-Rastplätze
• Logistikzentren
• Speditionsstandorte

Prinzip:
• freiwillige Teilnahme
• keine führerscheinrechtliche Sanktionierung
• telemedizinische Beratung
• datenschutzkonforme Nutzung

Ziel:
• Reduktion medizinisch bedingter Verkehrsunfälle
• Stärkung betrieblicher Gesundheitsförderung

11. Governance-Struktur

Projektträger: IGTV (operativ)
Fachliche Steuerung: BMSGPK / AMS
Datenschutzaufsicht: Österreichische Datenschutzbehörde
Wissenschaftliche Begleitung: Universitäten (Public Health, Arbeitsmedizin)

Empfehlung:
Einrichtung einer interministeriellen Steuerungsgruppe (Gesundheit, Arbeit, Verkehr).

12. Fazit und Handlungsempfehlung

Die Integration vollautomatisierter Gesundheits-Check-up-Labore in AMS-Strukturen ist:
• präventionspolitisch sinnvoll
• arbeitsmarktpolitisch innovativ
• fiskalisch langfristig entlastend
• technisch realisierbar

Gesundheit ist Voraussetzung für Integration.
Früherkennung reduziert Folgekosten.
Prävention stärkt gesellschaftliche Teilhabe.
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